Öko-Audit-Informationssystem

Das Öko-Audit - eine Chance für Unternehmen

Was ist das Öko-Audit?

Unternehmen haben die Möglichkeit, sich an dem EG-weiten System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung zu beteiligen. Der aus dem Englischen stammende Begriff "Audit" (= Rechnungsprüfung) weist darauf hin, daß es sich um eine systematische umwelttechnische und umweltrechtliche Betriebsprüfung handelt.

Was bezweckt das Öko-Audit?

Zweck des Öko-Audit ist ein einheitliches System zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Unternehmen sollen einen Anreiz bekommen sich an diesem System freiwillig zu beteiligen.

Wer kann am Öko-Audit teilnehmen?

Am Öko-Audit können alle gewerblichen Unternehmen teilnehmen, wobei handwerkliche Tätigkeiten mit umfaßt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind - derzeit - der Handel und der öffentliche Dienstleistungsbereich.

Was muß das Unternehmen tun?

Wer kontrolliert?

Als Kontrollinstanz dient zunächst die Öffentlichkeit, die über die Umwelterklärung Einblick in die betriebliche Umweltsituation bekommt. Der Verbraucher kann seine Produktentscheidung von der Umweltverträglichkeit des Unternehmens abhängig machen.
Eine Überwachung erfolgt zudem durch einen zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter. Dieser überprüft die zuvor aufgezeigten Schritte des Unternehmens stichprobenartig.

Was ist ein Umweltgutachter?

Ein Umweltgutachter ist vergleichbar mit einem Wirtschaftsprüfer, mit dem Unterschied, daß seine Tätigkeit auf die betriebliche Umwelttätigkeiten gerichtet ist. Der Umweltgutachter überprüft die Richtigkeit der Umwelterklärung des Unternehmens. Durch seine Validierung erfolgt die Gültigkeitserklärung.

Wie wird man Umweltgutachter?

Die Zulassungsstelle für Umweltgutachter ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU). Die Zulassung der Umweltgutachter und die Überwachung ihrer Tätigkeit, die ihre Objektivität, Neutralität und Kompetenz sicherstellen soll, wird durch die DAU vorgenommen.

Wer ist für die Registrierung zuständig?

Für die Rgistrierung der valdierten Umwelterklärungen sind die Industrie- und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern zuständig. Sollte zwischenzeitliche durch die Umweltbehörden ein Verstoß festgestellt werden, so wird das Verfahren bis zur Klärung ausgesetzt.

Welchen Gewinn bringt das Öko-Audit?

Die Durchführung des Öko-Audit führt regelmäßig zu Kosteneinsparungen. Ferner kann Störfällen vorgebeugt werden. Häufig hat das Auswirkungen auf die Umwelthaftpflichtversicherung. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge kann das Öko-Audit mitberücksichtigt werden.
Durchaus denkbar ist es ferner, daß das Deregulierungspotential des Öko-Audit gesetzlich weiter gefördert wird. Dadurch kann eine verminderte behördliche Kontrolle erreicht werden.
Außerdem kann die Umwelterklärung zur Werbung für den validierten Produktionsstandort eingesetzt werden. Das Unternehmen bekommt dadurch einen positven, innovationsfreundlilchen Imagegewinn.

Wie kann die Umwelterklärung vermarktet werden?

Das Unternehmen, das eine validierte Umwelterklärung besitzt, kann damit an die Öffentlichkeit treten. Es kann an einen ausgewählten Abnehmerkreis die Umwelterklärung verschicken oder auch auf Anfrage tätig werden. Möglich ist auch eine Anzeige in den Medien, die mit einer Kurzfassung und dem Hinweis auf die Bestellmöglichkeit verbunden sein kann. Das Unternehmen kann ferner für den eingetragenen Standort mit der "Teilnahmeerklärung" werben. Als bestätigendes Kennzeichen gilt ein EG-Emblem mit einem Text, der erklärt, daß der Standort des Unternehmens beteiligt ist. Nicht statthaft ist demgegenüber eine produktbezogene Werbung. Dies erklärt sich daraus, daß der Produktionsstandort und nicht das Produkt auf Umweltverträglichkeit begutachtet wurde.

von wissenschaftlichem Mitarbeiter Detlef Kröger

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